Keramik Loft GmbH DSGVO und AGB
DATENSCHUTZINFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND INTERESSENTEN DER
KERAMIK LOFT GMBH
Informationen zum Datenschutz über unsere Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten nach Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Liebe Kundin, lieber Kunde, liebe Interessentin, lieber Interessent,
gemäß den Vorgaben der Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung der über Sie erhobenen personenbezogenen Daten sowie Ihre diesbezüglichen datenschutzrechtlichen Rechte. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den angefragten bzw. vereinbarten Leistungen. Um zu gewährleisten, dass Sie in vollem Umfang über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung eines Vertrags oder der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen informiert sind, nehmen Sie bitte nachstehende Information zu Kenntnis.
1. VERANTWORTLICHE STELLE IM SINNE DES DATENSCHUTZRECHTS
Keramik Loft GmbH
Röpkestrasse 12
30173 Hannover
0049 511 45949428
kontakt@keramik-loft.de
www.keramik-loft.de
2. KONTAKTDATEN UNSERES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN
Benjamin Armke
kontakt@keramik-loft.de
3. ZWECKE UND RECHTSGRUNDLAGEN DER VERARBEITUNG
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sofern diese für eine Vertragsbegründung, -durchführung, -erfüllung sowie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit zur Anbahnung oder Durchführung eines Vertragsverhältnisses oder im Rahmen der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen die Angabe personenbezogener Daten erforderlich ist, ist eine Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO rechtmäßig.
Erteilen Sie uns eine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Weitergabe an Dritte, Auswertung für Marketingzwecke oder werbliche Ansprache), ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit, mit Wirkung für die Zukunft, widerrufen werden (s. Ziffer 9 dieser Datenschutzinformation).
Sofern erforderlich und gesetzlich zulässig, verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentlichen Vertragszwecke hinaus zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung ggf. zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Gegebenenfalls werden wir Sie unter Angabe des berechtigten Interesses gesondert informieren, soweit dies gesetzlich vorgegeben ist.
4. KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATEN
Wir verarbeiten nur solche Daten, die mit der Vertragsbegründung bzw. den vorvertraglichen Maßnahmen in Zusammenhang stehen. Dies können allgemeine Daten zu Ihrer Person bzw. Personen Ihres Unternehmens sein (Name, Anschrift, Kontaktdaten etc.) sowie ggf. weitere Daten sein, die Sie uns im Rahmen der Begründung des Vertrags übermitteln.
5. QUELLEN DER DATEN
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen der Kontaktaufnahme bzw. der Begründung eines Vertragsverhältnisses oder im Rahmen vorvertraglicher Maßnahmen erhalten.
6. EMPFÄNGER DER DATEN
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten innerhalb unseres Unternehmens ausschließlich an die Bereiche und Personen weiter, die diese Daten zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten bzw. zur Umsetzung unseres berechtigten Interesses benötigen.
Wir können Ihre personenbezogenen Daten an mit uns verbundene Unternehmen übermitteln, soweit dies im Rahmen der unter Ziffer 3 dieses Datenschutzinformationsblatts dargelegten Zwecke und Rechtsgrundlagen zulässig ist.
Ihre personenbezogenen Daten werden in unserem Auftrag auf Basis von Auftragsverarbeitungsverträgen nach Art. 28 DSGVO verarbeitet. In diesen Fällen stellen wir sicher, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO erfolgt. Die Kategorien von Empfängern sind in diesem Fall Anbieter von Logistik- und Speditions-dienstleistungen, Finanzdienstleister oder Inkassounternehmen, verarbeitende Handwerksbetriebe, Fliesenwerke/-hersteller sowie Anbieter von Kundenmanagementsystemen und -software.
Eine Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Unternehmens erfolgt ansonsten nur, soweit gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder gebieten, die Weitergabe zur Abwicklung und somit zur Erfüllung des Vertrages oder, auf Ihren Antrag hin, zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen erforderlich ist, uns Ihre Einwilligung vorliegt oder wir zur Erteilung einer Auskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein:
– Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Staatsanwaltschaft, Polizei, Aufsichtsbehörden, Finanzamt) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung
7. ÜBERMITTLUNG IN EIN DRITTLAND
Eine Übermittlung in ein Drittland außerhalb der EU ist nicht beabsichtigt.
8. DAUER DER DATENSPEICHERUNG
Soweit erforderlich verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung bzw. zur Erfüllung vertraglicher Zwecke. Dies umfasst u. a. auch die Anbahnung und die Abwicklung eines Vertrages.
Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgeschriebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre.
Schließlich richtet sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die z. B. nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können.
9. IHRE RECHTE
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, das Recht auf Mitteilung nach Art. 19 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO.
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs.
Sofern die Verarbeitung von Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgt, sind Sie nach Art. 7 DSGVO berechtigt, die Einwilligung in die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Bitte beachten Sie zudem, dass wir bestimmte Daten für die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben ggf. für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren müssen (s. Ziffer 8 dieser Datenschutzinformation).
10. ERFORDERLICHKEIT DER BEREITSTELLUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Die Bereitstellung personenbezogener Daten zur Vertragsbegründung, -durchführung, -erfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen ist in der Regel weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Sie sind somit nicht verpflichtet, Angaben zu personenbezogenen Daten zu machen. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese für die Entscheidung über einen Vertragsabschluss, die Vertragserfüllung oder für vorvertragliche Maßnahmen in der Regel erforderlich sind. Soweit Sie uns keine personenbezogenen Daten bereitstellen, können wir ggf. keine Entscheidung im Rahmen vertraglicher Maßnahmen treffen. Wir empfehlen, immer nur solche personenbezogenen Daten anzugeben, die für den Vertragsschluss, die Vertragserfüllung bzw. vorvertragliche Maßnahmen erforderlich sind.
11. AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
Zur Begründung, Erfüllung oder Durchführung der Geschäftsbeziehung sowie für vorvertragliche Maßnahmen nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren bzw. Ihre Einwilligung einholen, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.
12. WIDERSPRUCHSRECHT
Soweit die Verarbeitung Ihre personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs 1 lit. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen erfolgt, haben Sie gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung dieser Daten einzulegen. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen. Diese müssen Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung muss der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen.
In Einzelfällen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit dieser Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung zum Zwecke von Direktwerbung, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht weiter für diese Zwecke verarbeiten.
Zur Wahrung Ihrer Rechte können Sie uns gerne kontaktieren.
AGB KERAMIK LOFT GMBH
1. ALLGEMEINES
Diese Verkaufs- und Zahlungsbedingungen sind für alle unsere geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte verbindlich. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abmachungen, die von diesen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichen, müssen von uns schriftlich bestätigt werden, andernfalls sind sie ungültig.
2. ANGEBOT
Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mengen,
Lieferfristen und Liefermöglichkeit freibleibend. Insbesondere bleiben
Zwischenverkauf sowie richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung immer
vorbehalten. Erfolgt die Lieferung später als 8 Wochen nach Vertragsabschluss,
sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, sofern zwischen
Vertragsabschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder
sonstige auf unserer Ware liegenden Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten)
steigen. Die Preiserhöhung wird wirksam, sobald wir sie dem Besteller
schriftlich mitgeteilt haben.
Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen und Angaben sowie sonstige
Verkaufsunterlagen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet sind, nur als annähernd maßgebend zu bewerten. Das gleiche gilt für
Angaben der Herstellerwerke. Modelle und Zeichnungen verbleiben in unserem
Eigentum.
3. AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Aufträge, Abreden, Beschaffenheitsangaben und -garantien u. Ä. bedürfen zur Erlangung einer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Eine Beschaffenheitsgarantie wird von uns nur im Ausnahmefall übernommen und muss ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Bestellungen werden mit Zugang unserer Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung verbindlich. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, schriftlich geltend zu machen.
4. LIEFERUNG
4.1 ALLGEMEINES
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Spätestens mit der Verladung der Ware auf das Transportmittel geht das
Gefahrenrisiko auf den Kunden über. Nicht angenommene Ware lagert auf Rechnung
und Gefahr des Kunden. Teillieferungen sind zulässig; sie gelten als
selbständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel
bleibt uns ausdrücklich vorbehalten.
Eine Lieferung frei oder unfrei an eine Baustelle, ein Lager oder einen anderen
vom Kunden benannten Ort (bis Bordsteinkante), beinhaltet die Anlieferung ohne
Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren
öffentlichen Straße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die
öffentliche Straße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Insoweit eigenes
oder fremdes Personal bei der Entladung behilflich ist, geschieht dies
grundsätzlich auf Risiko des Kunden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß
durch den Kunden zu erfolgen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung und des
Abhandenkommens geht spätestens mit Anlieferung auf der vom Kunden bezeichneten
Anlieferungsstelle über, sofern die Ware innerhalb üblicher Geschäftszeiten
(Mo.- Fr. 6 Uhr bis 20 Uhr) angeliefert wird und dem Kunden der voraussichtliche
Liefertermin zuvor angezeigt wurde. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass
bei Anlieferung der Ware diese durch den Kunden in Empfang genommen werden
kann.
4.2 LIEFERTERMINE UND LIEFERFRISTEN
Angaben über die Lieferzeit sind grundsätzlich freibleibend.
Lieferfristen gelten vorbehaltlich ordnungsgemäßer und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für
eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden
unserer Lieferanten haben wir nicht einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch,
eventuelle Ersatzansprüche gegen den Lieferanten an den Kunden abzutreten.
Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche
Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns
für die Dauer der Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit in vollem Umfang
von der Lieferpflicht.
Im Falle unseres Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretenden
Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Kunden
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf von uns selbst oder einem unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Vorsatz bzw.
grober Fahrlässigkeit.
Ist der Kunde uns gegenüber mit seinen Verpflichtungen im Verzug, so können wir
eine fest vereinbarte Lieferfrist durch schriftliche Mitteilung in der Weise
ändern, dass die Lieferfrist um den Zeitraum des Verzuges verlängert wird.
4.3 VERPACKUNG
Die Ware wird in branchenüblicher Weise verpackt und geliefert. Paletten sowie
Sonderverpackungen werden gesondert berechnet. Die Rücknahme und Vergütung
derartigen Verpackungsmaterials erfolgt nur bei sofortiger Franko-Rücksendung
in mangelfreiem Zustand unter Abzug angemessener Kosten für Handling.
4.4 TRANSPORT- UND BRUCHVERSICHERUNG
Eine Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch erfolgt
nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zu seinen Lasten und auf seine
Rechnung. Transportschäden und Fehlmengen müssen sofort bei Eintreffen der
Sendung durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder gleichartige Beweismittel
festgestellt und auf den Begleitpapieren (Frachtbrief, Lieferschein u. Ä.)
bescheinigt werden.
5. MÄNGELRÜGEN UND MÄNGELHAFTUNG
Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch drei Tage nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Einbau oder Verarbeitung, schriftlich anzuzeigen. Aus dem Lieferschein ersichtliche Abweichungen der gelieferten von der bestellten Menge oder Art der Lieferung sind offensichtliche Mängel. Soweit der Kunde als Unternehmer auftritt, sind verborgene Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Entdeckung oder Kenntniserlangung zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt.
6. GEWÄHRLEISTUNG
6.1 Waren, die sich infolge eines zeitlich vor dem Zeitpunkt des konkreten Gefahrüberganges eingetreten Umstandes als unbrauchbar oder in ihrer Gebrauchsfähigkeit als nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen, begründen unter Ausübung billigen Ermessens für uns die Wahl zwischen einer unentgeltlichen Nachbesserung und einer Neulieferung. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr nach Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes; ausgenommen hiervon sind Mängelansprüche von Verbrauchern und Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig und vorsätzlich verursachten Schäden durch uns. Soweit kraft Gesetzeszwingend längere Fristen vorgeschrieben sind, gelten diese.
6.2 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden oder Mängel, die – ohne von uns verschuldet zu sein – aus nachfolgenden Gründen entstanden sind Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsweise, mangelhafte Bauausführung, übliche organische/chemische Prozesse (Ausblühungen).
6.3 Zur Vornahme aller nach unserem billigen Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde nach Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen, andernfalls sind wir von der Nacherfüllung befreit. Ort der Nacherfüllung ist der Sitz der verkaufenden Niederlassung. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn die Kosten mehr als 150% des Wertes der mangelfreien Sache betragen. Ist der Käufer Unternehmer, ist der Aufwendungsersatz nach § 439 Abs. 3 BGB auf das Vierfache der Erwerbskosten beschränkt und der Käufer kann keinen Vorschuss verlangen. Ist der Käufer Verbraucher, sind wir berechtigt, zum Zwecke der Nacherfüllung i.S.d. § 439 Abs. 3 BGB drei Ausführungsfachbetriebe vorzuschlagen, die der Kunde nur aus wichtigem Grund ablehnen darf. Erhält der Verbraucherkunde einen Vorschuss gem. § 475 Abs. 6 BGB, ist er binnen 6 Monaten zur Abrechnung verpflichtet. Sortierkosten sind keine Kosten des § 439 Abs. 2 BGB und werden nicht erstattet.
6.4 Der Ersatzgegenstand und die Nachbesserung unterliegen der Gewährleistung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist für den ursprünglich gelieferten Gegenstand.
6.5 Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche auf den Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind sowie Schadensersatz statt der Leistung im Falle der nicht rechtzeitigen Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 1 bis 3 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf von uns zu vertretenden Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Etwaige Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos bleiben hiervon unberührt.
6.6 Wir haften nicht für Hersteller- und Produktangaben in von uns überreichten Produktdatenblättern, Hersteller- und Lieferverzeichnissen, Katalogen oder sonstigen Schriften unserer Lieferanten und übernehmen auch keine diesbezüglichen Beratungspflichten.
7. HAFTUNG FÜR NEBENPFLICHTEN
Sofern die gelieferte Ware aufgrund eines von uns zu vertretenden Verschuldens vom Kunden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen über Gewährleistung und Rücktritt entsprechend.
8. RECHT DES KUNDEN AUF RÜCKTRITT
8.1 Im Falle eines Leistungsverzuges ist der Kunde erst nach Einräumung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist unter ausdrücklicher Ankündigung der Annahmeverweigerung berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
8.2 Ferner ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt, wenn wir eine uns eingeräumte angemessene Nachfrist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen schuldhaft fruchtlos verstreichen lassen. Das Rücktrittsrecht des Kunden besteht auch dann, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns objektiv oder subjektiv unmöglich ist.
9. RÜCKSENDUNG
Von uns gelieferte Ware aus unserem Lagersortiment wird nur in
einwandfreiem Zustand nach unserer schriftlichen Zustimmung bei frachtfreier
Rücksendung zurückgenommen. Der Wert zurückgenommener Ware wird abzüglich
angemessener Rücknahmekosten in Höhe von mindestens 20 % gutgeschrieben, wobei
als Mindestbetrag Euro 30,00 einbehalten werden.
Folgende Waren sind von der Rücknahme ausgeschlossen: Sonderanfertigungen und
Ware, die auf Wunsch des Kunden besonders beschafft wurde (Kommissionsware),
Ware mit begrenzter Haltbarkeit sowie Chargenartikel. In den Wintermonaten ist
die Rücknahme frostgefährdeter Ware ausgeschlossen.
10. ZAHLUNG
10.1 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen rein netto nach
Rechnungsdatum zahlbar. Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart ist. Zwingende Voraussetzung für die Skontogewährung
ist, dass alle früheren Rechnungen – ausgenommen Rechnungen, denen berechtigte
Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen – beglichen sind. Für Skontorechnungen
sind die ausgewiesenen Netto-Rechnungsbeträge nach Abzug z. B. von Rabatten,
Fracht, Rückwarengutschriften u. Ä. maßgeblich.
Wechsel werden nicht akzeptiert. Die Entgegennahme von Zahlungen kann nur gegen
ordnungsgemäß quittierte Rechnungen erfolgen. Die Ware muss vor Abholung bzw.
Lieferung vollständig bezahlt werden.
Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der
Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund kannte. Dies gilt auch,
falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei
denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig
verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen
haben.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden
Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden.
10.2 ZAHLUNGSVERZUG UND KREDITWÜRDIGKEIT
Nach Ablauf der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung weiteren Schadens behalten wir uns ausdrücklich vor. Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit vereinnahmter Wechsel u. Ä. sofort fällig, sofern die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserer unter pflichtgemäßer kaufmännischer Ermessensausübung getroffenen Entscheidung geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unserer Kunden zu mindern. In diesen Fällen behalten wir uns weiterhin vor, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder besondere Sicherheiten zu fordern. Unter den o. g. Voraussetzungen können wir auch Vorauszahlungen/Preissicherungszahlungen des Kunden, die er für bestimmte Objekte geleistet hat, gegen offene Forderungen aufrechnen.
10.3 PRÜFUNG KREDITWÜRDIGKEIT
Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Kreditwürdigkeit unserer Kunden Auskünfte bei der Schufa Holding AG einzuholen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir zur Prüfung seiner Kreditwürdigkeit unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzrechtes, Auskünfte bei von Dritten betriebenen Daten- bzw. Informationspools einholen, sofern diese bei der zuständigen Datenschutzbehörde ordnungsgemäß angemeldet und nicht untersagt worden sind. Wir sind berechtigt, an derartige Daten- bzw. Informationspools Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten des Kunden, wie z. B. Zahlungsverzug, Rücklastschriften, Mahnbescheide etc. zu übermitteln.
11. EIGENTUMSVORBEHALT
11.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter der Bedingung des verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber erfüllt hat. Bei Geschäften gegen laufende Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns. Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinen Abnehmern kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen u. Ä. muss uns der Kunde offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen.
11.2 Der Kunde tritt uns sämtliche Ansprüche mit allen
Nebenrechten und Sicherheiten, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns
gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen, bis zur völligen Tilgung aller
unserer Forderungen ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns für
die Veräußerung gelieferten Ware zuzüglich 20 %. In gleicher Weise abgetreten
werden sämtliche Forderungen des Kunden, die ihm aus Dienst- oder
Werkleistungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung bzw. dem Einbau der ihm
gelieferten Ware entstehen sowie Forderungen, die dem Kunden durch die
Verbindung der gelieferten Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten
erwachsen. Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das
eigene Grundstück eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt den aus der
Veräußerung des Grundstückes zu erlangenden Erlös zuzüglich 35 % an uns ab. Die
Vorausabtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen.
Übersteigt der Wert der überlassenen Abtretungen und Sicherungen unsere
Forderungen insgesamt um mehr als 35 %, so verpflichten wir uns, auf Verlangen
des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.
11.3 Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte, insbesondere die Namen und Anschriften von Schuldnern und Baustellen, zu erteilen. Auch sind wir berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur solange er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß erfüllt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns jederzeit widerrufen werden. Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage, Einbau in ein Grundstück oder sonstige Verwertung. Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden behalten wir uns die Rücknahme und Abholung der in unserem Eigentum stehenden Ware vor. Die Abholung der Vorbehaltsware durch uns gilt als Erklärung unseres Rücktritts vom Vertrag bezüglich der abgeholten Ware. Der Kunde räumt uns das Recht zum Betreten seines Geländes zur Kennzeichnung oder Wegnahme der gelieferten Ware ein. Die Kosten für die Rücknahme trägt der Kunde.
12. BELADUNGSVORGÄNGE
Unsere Betriebsgelände sind maximal mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren. Der Gabelstaplerverkehr hat absoluten Vorrang. Die Beladung, insbesondere durch Gabelstapler, ist durch uns nicht geschuldet. Sie erfolgt im Einzelfall ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig und vorsätzlich verursachten Schäden durch uns.
13. STRECKENGESCHÄFT
Bei vereinbarter direkter Belieferung des Bauherrn oder Endkunden tritt Erfüllung der vertraglichen Lieferverpflichtungen mit Übergabe der Ware und Bestätigung der Übergabe durch Unterschrift des Bauherren oder Endkunden auf dem Lieferschein ein. Ziffer 5 dieser Bedingungen ist anwendbar.
14. MINDERMENGENZUSCHLAG
Für Aufträge unter einem Rechnungswert von Euro 250 Euro netto erlauben wir uns, einen Zuschlag von mindestens 40 Euro netto zu berechnen.
15. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND
15.1 Für das Geschäftsverhältnis einschließlich der Ansprüche aus Schecks oder Wechseln ist das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) maßgebend.
15.2 Gerichtsstand ist Hannover. Wir sind berechtigt, unseren Kunden nach unserer Wahl auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand oder am Sitz unserer Niederlassung, von der aus der Vertrag geschlossen wurde, zu verklagen.
15.3 Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.
16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen waren-, auftrags- und personenbezogene Daten in unseren Datenverarbeitungsanlagen erfassen, speichern und verarbeiten.